Am 02.02.2016 wurde die delegierte VO 2016/128, die in 3 Jahren (> 22.02.2019) gültig wird, veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte für ergänzende bilanzierte Diäten in Zukunft sind:

  • Notifizierung bei der nationalen Behörde, wobei noch offen ist, welche Unterlagen genau eingereicht werden müssen
  • Verbot der gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben
  • „zum Diätmanagement bei…“ statt „zur diätetischen Behandlung von…“

Bei Fragen zur Umsetzung bin ich gerne behilflich!