Das Kammergericht Berlin beurteilte ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zum Diätmanagement bei Jetlag NICHT als Funktionsarzneimittel. Das Urteil fasst den aktuellen wissenschaftlichen und regulatorischen Stand zu Melatonin gut zusammen. Nach der Anhörung zahlreicher Gutachter kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass derzeit keine pharmakologische Wirkung nachweisbar ist. Es fehlt an einer signifikanten Wiederherstellung oder Beeinflussung der physiologischen Funktionen.
Das Urteil (5 U 58/16) wurde am 11.02.2020 verkündet, Revision ist nicht zuzulassen.