Im ersten Quartal 2025 gab es zwei interessante Entscheidungen des EuGH: Es ging um die Verwendung von botanicals on hold, speziell um das Thema, bei welcher Art von Claims welche Übergangsfristen gelten (Stichwort Safran/Psycho-Claims). Beim zweiten Urteil des EuGH wurde festgestellt, dass Mannose in einem Medizinprodukt nicht zulässig ist, da Mannose laut EuGH eine pharmakologische Wirkung hat.