Seit dem 14.12.2012 gelten die gesundheitsbezogenen Angaben (Art. 13 Claims), die per Veröffentlichung der Verordnung 432/2012 erfolgt ist.
Auf der Homepage der EU Kommission kann ganz gezielt nach zugelassenen und abgelehnten gesundheitsbezogenen Angaben gesucht werden (http://ec.europa.eu/nuhclaims/).
Natürlich unterstütze ich Sie gerne dabei!