Auch Aussagen gegenüber Fachkreisen müssen sich bei kommerziellen Mitteilungen an die Vorgaben der Health Claims Verordnung halten, so hat der EuGH am 14. Juli 2016 entschieden:
Nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen über Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, fallen in den Geltungsbereich der Health-Claims Verordnung 1924/2006, auch wenn sich diese Mitteilungen nicht an den Endverbraucher, sondern ausschließlich an medizinische Fachkreise richten.