Am 18.01.2022 wurde die Verordnung EU 2022/63 veröffentlicht: Verbot von Verwendung und Verkauf von Titandioxid. Die Verordnung tritt am 07.02.2022 in Kraft. Es gilt eine 6-monatige Übergangsfrist (bis 07.08.2022): Lebensmittel unter Verwendung von Titandioxid dürfen weiter hergestellt und in den Verkehr gebracht und anschließend bis zum Ende des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums abverkauft werden.
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