Dänemark wollte Gebrauch vom Artikel 3 der neuen Verordnung FSG 609/2013 machen. Es handelt sich um ein Produkt zum Diätmanagement von diabetischer Neuropathie. Die Zulässigkeit als ergänzende bilanzierte Diät wurde unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip einstimmig von den Mitgliedsstaaten abgelehnt. Somit kommt es nicht zur Anwendung des Artikel 3. Das Protokoll der Sitzung vom 10.10.2016 ist unter folgendem link zu finden: https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/reg-com_gfl_20161010_sum.pdf