Ein aktueller Beschluss des VG Düsseldorf vom 27.09.2019 bestätigt das Verbot des Inverkehrbringens von CBD und Cannabinoiden in Lebensmitteln. Es ging im Verfahren um Nahrungsergänzungsmittel, bestehend aus Hanfblüten-Extrakt mit einem CBD-Gehalt zwischen 5 und 30 % sowie mit CBD-Kristallen. Die Produkte werden als neuartig eingeschätzt und können somit nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn eine entsprechende Zulassung existiert, was derzeit nicht der Fall ist.