Am 11. Juni 2013 wurden EU-weit zwei wichtige Neuerungen veröffentlicht:

  • Die Verordnung 536/2013, die unter anderem 6 neue gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel erlaubt (zu DHA/EPA, getrocknete Pflaumen, Fructose, Alpha-Cyclodextrin)
  • Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass diätetische Lebensmittel neu geregelt werden. Von der neuen Verordnung werden Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, für Personen mit besonderen Gesundheitsproblemen und zur Gewichtskontrolle (vollständiger Ersatz der täglichen Nahrungsmittelration)  umfasst. Die Lebensmittel für Personen mit einer Glutenunverträglichkeit werden in Zukunft nicht mehr zu den diätetischen Lebensmitteln zählen.
    Die Verordnung wird in den kommenden Wochen veröffentlicht werden und gilt ab 2016.